Unser Service für Sie

Übersetzungen für Privatpersonen


Sie benötigen Übersetzungen von Unterlagen für ein Amt oder einen Dolmetscher für einen Behördengang? Sie wollen eine neue Arbeit in einem anderen Land aufnehmen und benötigen Übersetzungen Ihrer Zeugnisse und Diplome? Sie wollen Heiraten und brauchen Übersetzungen von Urkunden oder Dokumenten aus Ihrem Heimatland? Sie benötigen Dokumente für einen Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat?

Gerne helfen wir Ihnen in all diesen Situationen und in allen anderen Situationen, in denen es um Sprachen geht!

Zum Einstieg haben wir Ihnen erste Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst. Für eine ausführliche Beratung und die Erstellung eines Angebotes laden wir Sie gerne ein, uns anzurufen oder in den Büroräumen in der Regensburger Innenstadt vorbei zu kommen. Unsere Kontaktdaten und Informationen zu Anfahrt und Parkmöglichkeiten finden Sie hier.


FAQ

Benötige ich einen Übersetzer oder einen Dolmetscher – was ist der Unterschied?

Ganz einfach: Übersetzen ist die schriftliche Form, Inhalte von einer Sprache in eine andere zu übertragen, Dolmetschen hingegen bedeutet, Informationen mündlich in einer anderen Sprache zu vermitteln.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wofür benötige ich sie?

An vielen Behörden werden ausländische Dokumente nur akzeptiert, wenn sie in professionell übersetzter Form vorgelegt werden. Die Richtigkeit der Übersetzung wird von „ermächtigten bzw. beeidigten oder öffentlich bestellten“ Übersetzer*innen in Form einer sogenannten Beglaubigung garantiert. Hierfür muss dem/der Übersetzer*in die Originalurkunde vorgelegen haben und er/sie garantiert durch seine/ihre Unterschrift, dass die übersetzten Inhalte exakt den Angaben des ursprünglichen Dokumentes entsprechen. Durch diesen Vorgang wird aus der Übersetzung ein offiziell anerkanntes, rechtsgültiges Dokument.
Ob Sie für die Anerkennung Ihrer Urkunden oder Zeugnisse tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung benötigen, erfahren Sie an der zuständigen Behörde. Falls Ihre Übersetzung im Ausland vorgelegt werden muss, empfiehlt es sich, auch den nächsten Absatz zu lesen.

Was ist eine Apostille / Überbeglaubigung?

Behörden innerhalb Deutschlands akzeptieren in der Regel Übersetzungen, die wie oben beschrieben, beglaubigt wurden. Falls die Dokumente einer Stelle im Ausland vorgelegt werden, kann es je nach Land und Anlass nötig werden, diese zusätzlich mit einer Überbeglaubigung versehen zu lassen. Das bedeutet, dass das Landgericht, das den/die Übersetzer*in in einem Bundesland ermächtigt hat, die Unterschrift bzw. Beglaubigung des Dokumentes bestätigt. Eine solche Bestätigung nennt sich Apostille.
Die Echtheit der Unterschrift bzw. Befugnis des/der Übersetzenden kann auch seitens des Konsulates, in dem das Dokument vorgelegt werden soll, ausgestellt werden. Eine solche Bestätigung nennt sich Legalisation.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, im Vorfeld zu erfragen, ob eine Apostille/Legalisation von Nöten ist. Zusätzliche Bearbeitungszeit durch die entsprechende Behörde sollte einkalkuliert werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Was kostet eine Übersetzung bzw. die Beauftragung eines Dolmetschers?

Diese Frage lässt sich schwerlich beantworten, ohne die zu bearbeitenden Texte gesehen zu haben.  Generell gilt: Kosten für Übersetzungstätigkeiten werden nach Fertigstellung anhand des finalen Übersetzungstextes ermittelt, hierfür werden die sogenannten Normzeilen der Übersetzung gezählt. Der Preis pro Zeile variiert je nach Sprache, Schwierigkeitsgrad, Leserlichkeit, Bearbeitbarkeit des Textes und anderen Kriterien.

Dolmetscher werden nach Stunden- oder Tagessätzen bezahlt, auch hier variiert die Höhe je nach Sprache, Themengebiet und Anlass.

Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Senden Sie uns hierfür eine Anfrage per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.